Mit der FAIT-Fortbildung sollen Mitarbeiter von kleinen und mittleren Kanzleien mit einem Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen angesprochen werden, die idealerweise bereits als Steuerfachangestellte über eine fachliche Ausbildung verfügen. Die erste Prüfung soll am 30.3.22 stattfinden. In diesem Beitrag stehen die Fortbildungsziele der FAIT-Fortbildung. Weiterlesen
Nach Oben