Dass die Finanzverwaltung Steuerzahlern explizit empfiehlt, Einspruch einzulegen, hat man auch noch nicht oft erlebt. Aktueller Fall: Das steuerzahlerfreundliche BFH-Urteil zu Berechnung der zumutbaren Belastung. Laut BMF soll die Finanzverwaltung das Urteil umsetzen, kann es aber technisch (noch) nicht. Betroffene sollen deshalb gegen „falsche“ Steuerbescheide Einspruch einlegen. Weiterlesen
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