Bezuschusst der Arbeitgeber Beiträge seines Arbeitnehmers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung, kann es sich um nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG begünstigten Sachlohn handeln. Weiterlesen
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Bezuschusst der Arbeitgeber Beiträge seines Arbeitnehmers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung, kann es sich um nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG begünstigten Sachlohn handeln. Weiterlesen