Da Kinder oft über keine eigenen Einkünfte verfügen, ist die Einkünfteverlagerung auf den Nachwuchs ein beliebtes Steuersparmodell. Viele Eltern scheuen sich jedoch, ihr Vermögen (endgültig) zu übertragen. Handelt es sich bei den Einkünften um solche aus Vermietung und Verpachtung, ist eine Vermögensübertragung jedoch nicht unbedingt erforderlich. Der praktische Fall zeigt, dass die Einräumung eines unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs eine durchaus lohnenswerte Gestaltungsalternative sein kann. Weiterlesen
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